- 1:
Überblick. - 2:
Inhalt & Ablauf. - 3:
Voraussetzungen. - 4:
Termine & Kursleiter . - 5:
Anmeldung. - 6:
AZWV. - 7:
Europäischer Kontext.

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Kontakt
Marktplatz 2
85576 Grafing b. München
Dipl.-Ing. Anja Höller
Fax
Förderung nach AZWV
Das Angebot eFEM für Praktiker ist zertifiziert zur Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung nach AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung), QC-AZWV-Z-09/058/11.
Werden bestimmte Voraussetzungen erfüllt, können bis zu 80% der Teilnahmekosten des CAE-Trainings eFEM für Praktiker durch die Agentur für Arbeit übernommen werden
Wichtig
- Melden Sie sich an und schicken Sie parallel den ausgefüllten
Profilbogen an ahoeller@cadfem.de. - Beantragen Sie im Vorfeld der Schulung die Förderung bei Ihrer Agentur für Arbeit.
AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung)
Die AZWV Zulassung ist an die Erfordernisse des Arbeitsmarktes, an eine nachweisliche Eignung der Ausbilder, an die nachweisbare Erfolgsquote in der Qualifizierung der Teilnehmer sowie an die Verfügbarkeit eines Qualitätsmanagementsystems beim Weiterbildungsträger geknüpft. Die Zulassung nach AZWV ermöglicht der CADFEM GmbH, Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit abzurechnen und Weiterbildungsmaßnahmen für Betriebe mit Förderung durch die Agentur durchzuführen.
Die AZWV regelt die Zulassung (Zertifizierung) von Bildungsträgern und Bildungsmaßnahmen. Die Agenturen für Arbeit fördern die berufliche Weiterbildung nur dann durch anteilige Übernahme der Weiterbildungskosten, wenn eine fachkundige Stelle (Zertifizierungsagenturen) festgestellt hat, dass der Bildungsträger und sein Bildungsangebot die gesetzlichen Anforderungen in den §§ 84, 85 SGB III erfüllen.
Die AZWV verlangt von den Weiterbildungsunternehmen u.a.
- ein kundenorientiertes Leitbild
- die Berücksichtigung arbeitsmarktlicher Entwicklungen bei Konzeption und Durchführung von Bildungsmaßnahmen
- die Festlegung von Unternehmenszielen sowie Lehr- und Lernzielen
- die Bewertung des Eingliederungserfolgs
- die Förderung der individuellen Lernprozesse
- die regelmäßige Evaluierung der angebotenen Maßnahmen
- die Dokumentation der Unternehmensorganisation und -führung
- die Durchführung regelmäßiger Audits
- die Messung des Grads der Zielerreichung und
- die Steuerung fortlaufender Optimierungsprozesse auf der Grundlage verschiedener Kennzahlen und Indikatoren.





