- 1:
Master ACM. - 2:
Studienkonzept & Inhalte. - 3:
Referenzen. - 4:
Dozenten. - 5:
Einschreibung.- .5.1:
Zulassungsvoraussetzungen - 5.2:
Studiengebühren. - 5.3:
Bewerbungsunterlagen.
- .5.1:
- 6:
Campus & Wohnen. - 7:
Einzelmodule. - 8:
CAE-Trainee.
e-Learning (intern)
Broschüren
eBook
Links
Kontakt
Marktplatz 2
85576 Grafing b. München
Dipl.-Ing. Anja Vogel
Fax
Zulassungsvoraussetzungen
Für die Zulassung zum Masterprogramm Applied Computational Mechanics sind die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen.
Hochschulabschluss
Notwendig ist ein erfolgreicher Hochschulabschluss im Bereich der Ingenieur- oder Naturwissenschaften an einer deutschen Hochschule oder an einer Berufsakademie nach dem Modell der Berufsakademien in Baden Württemberg mit der Prüfungsgesamtnote „gut“ oder besser (mindestens Notendurchschnitt 2,5) oder ein vergleichbarer in- oder ausländischer Abschluss mit 210 ECTS-Punkten.
Ein schlechterer Notendurchschnitt als "gut" kann ausgeglichen werden
- durch den Nachweis einer mindestens zweijährigen zusammenhängenden einschlägigen Berufserfahrung mit überdurchschnittlichen Leistungen oder
- durch einschlägige Weiterbildung (fachlich mind. auf dem Niveau eines Bachelorstudiums) im Umfang von mindestens 10 ECTS-Punkten mit überdurchschnittlichen Leistungen.
Einem Bewerber mit einem Hochschulabschluss mit weniger als 210 ECTS, mindestens aber 180 ECTS, können die fehlenden ECTS-Punkte anerkannt werden durch
- einschlägige berufliche Erfahrungen mit ingenieur- oder naturwissenschaftlichem Hintergrund mit einem Mindestumfang von zusammenhängend 6 Monaten (Diese muss zusätzlich zur weiteren geforderten Berufspraxis vorgewiesen werden.) oder
- durch Studienleistungen aus dem grundständigen Studienangebot der Hochschule Landshut.
Die entsprechenden Kompetenzen müssen spätestens bis zum Abschluss des zweiten Semesters nachgewiesen werden.
Berufserfahrung
Die Teilnahme am Masterprogramm setzt eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung im Bereich der Ingenieur- oder Naturwissenschaften nach Abschluss Ihres ersten Hochschulstudiums voraus.
Englische Sprachkenntnisse
Für das englischsprachige Studium müssen Sie Englisch-Sprachkenntnisse entsprechend dem Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen.
Dieser Nachweis kann z.B. durch unterschiedliche Zertifikate oder dem Absolvieren von Sprachkursen erbracht werden, wenn diese dem geforderten Sprachniveau entsprechen. Dieser Nachweis ist ebenso erbracht, wenn die Hochschulzugangsberechtigung oder der Hochschulabschluss in englischer Sprache erworben wurden oder der Bewerber die Staatsangehörigkeit eines Landes hat, in der Englisch Muttersprache ist.
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung oder veranlassen eine Vorabprüfung Ihres Sprachnachweises.




